Warum Ihre Praxis-Software keine Session-Recordings haben sollte
Es gibt eine Funktion, nach der Sie jeden Software-Anbieter fragen sollten – und es ist eine, mit der kein Anbieter wirbt: ob die Software aufzeichnet, was auf Ihrem Bildschirm passiert. Nicht «Protokolle» im technischen Sinn – echte Aufzeichnungen: jeder Klick, jedes Scrollen, jeder Bildschirm, den Ihr Team sieht, später abspielbar wie ein Video. In den meisten Branchen gilt das als normales Werkzeug der Produktverbesserung. In einer Arztpraxis hat es aus unserer Sicht nichts verloren. Dieser Beitrag erklärt, warum – und wie Sie herausfinden, ob Ihre Software es tut.
Was Session Recording ist – und warum es überall steckt
Werkzeuge wie Microsoft Clarity, Hotjar oder FullStory versprechen Software-Herstellern einen naheliegenden Nutzen: Statt zu raten, wie Nutzer durch das Produkt navigieren, schaut man ihnen zu. Das Werkzeug zeichnet die Sitzung auf – Mausbewegungen, Klicks, Bildschirminhalte – und spielt sie später im Dashboard des Herstellers wieder ab. Produktteams lieben das, und einige dieser Werkzeuge sind komplett kostenlos – genau deshalb stecken sie heute in einem sehr grossen Teil moderner Web-Software. Um fair zu bleiben: Für eine Koch-App oder einen Online-Shop ist das ein vertretbares, weit verbreitetes Vorgehen. Das Problem beginnt mit dem, was auf dem Bildschirm zu sehen ist.
In der Praxis ist der Bildschirm die Patientenakte
Denken Sie den Gedanken für einen gewöhnlichen Morgen am Empfang durch: die Terminliste mit Namen, die Patientenakte mit Behandlungsnotizen, Telefonnummern, der Nachrichtenverlauf. Eine Sitzungsaufzeichnung dieses Morgens ist keine «Nutzungsstatistik» – sie ist eine fortlaufende Erfassung von Gesundheitsdaten jedes Patienten, dessen Akte geöffnet war, übertragen an einen Analyse-Anbieter, meist ausserhalb der Schweiz, zu dessen Bedingungen. Ihr Team bemerkt davon nichts – es gibt nichts zu sehen. Ihre Patientinnen und Patienten wurden nie gefragt – sie benutzen die Software ja nicht einmal. Und die Praxis hat darüber nie bewusst entschieden; es kam still, als Voreinstellung, im Produkt eines anderen.
Die rechtliche Last liegt bei der Praxis
Hier wird es für Praxisinhaber unbequem: Nach revDSG ist die Praxis für die Daten ihrer Patienten verantwortlich. «Wir wussten nicht, dass unsere Software das tut» ist eine Erklärung, keine Verteidigung. Eine flächendeckende Bildschirm-Erfassung von Gesundheitsdaten lässt sich mit Zweckbindung und Verhältnismässigkeit (Art. 6 revDSG) kaum vereinbaren, sie gehört – wenn überhaupt – in den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Liste der Unterauftragsverarbeiter, und hat der Analyse-Anbieter einen Vorfall, schulden nicht er, sondern Sie Ihren Patienten eine Antwort. Die Bequemlichkeit des Herstellers wird zu Ihrem Risiko.
«Aber wie verbessern Anbieter sonst ihre Software?»
Das Bedürfnis ist berechtigt – die Methode ist nicht die einzige. Aggregierte, cookie-freie Nutzungszahlen beantworten «welche Funktionen werden genutzt», ohne den Bildschirm von irgendjemandem zu erfassen. Fehler-Monitoring lässt sich so konfigurieren, dass Namen, Nummern und Nachrichteninhalte entfernt werden, bevor ein Bericht das System verlässt. Und die älteste Methode funktioniert immer noch am besten: mit den Praxen reden, die das Produkt benutzen. Verbesserung braucht Feedback – sie braucht keine Überwachung.
Wo wir stehen
AgendaPlus enthält kein Session Recording und keine Analyse-Werkzeuge von Drittanbietern in den Bereichen, in denen Patientendaten auf dem Bildschirm stehen. Was unsere Software sendet und was nicht, ist öffentlich dokumentiert – in unserer Datenschutzerklärung und auf unserer Sicherheitsseite. Nicht weil eine Vorschrift uns zu dieser Formulierung zwingt, sondern weil wir finden: Eine Praxis soll Aussagen wie diese nachprüfen können, statt ihnen glauben zu müssen.
Drei Fragen an Ihren Anbieter
Sie müssen nicht technisch sein – die Fragen erledigen die Arbeit:
- Zeichnet die Software Sitzungen oder Bildschirminhalte auf – in irgendeiner Form, auch im «Support»- oder «Diagnose»-Modus?
- Welche Analyse-Werkzeuge von Drittanbietern laufen in den Teilen der Software, in denen Patientendaten sichtbar sind?
- Ist jeder dieser Anbieter im Auftragsverarbeitungsvertrag namentlich aufgeführt?
Ein Anbieter, der nichts zu verbergen hat, beantwortet alle drei schriftlich und ohne Zögern.
Fazit: Bei Gesundheitsdaten ist Zurückhaltung ein Feature
Software-Anbieter vergleichen sich gern darüber, was ihr Produkt alles kann. Bei Patientendaten ist die interessantere Frage, was es zu tun verweigert. Ein Praxissoftware-Hersteller, der bewusst darauf verzichtet, seinen Nutzern zuzuschauen, hat eine bequeme Abkürzung aufgegeben – und dafür etwas Besseres bekommen: die Fähigkeit, die Frage «Wer kann die Daten meiner Patienten sehen?» mit einer kurzen Liste zu beantworten.
Sicherheit bei AgendaPlus – öffentlich dokumentiert
Was unsere Software sendet, was sie speichert und was sie bewusst nicht tut: nachlesbar, ohne Verkaufsgespräch.
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