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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die Nutzung der AgendaPlus-Plattform durch Praxen, Kliniken und andere Organisationen.

Zuletzt aktualisiert: 27. September 2026

1. Geltungsbereich und Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „AgendaPlus" durch Praxen, Kliniken und andere Organisationen (nachfolgend „Kundin"). Anbieterin: AgendaPlus, Inhaber , Hombrechtikon, Kanton Zürich, Schweiz (nachfolgend „AgendaPlus"). Kontakt: . Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande; mit ihr anerkennt die Kundin diese AGB in der dort genannten Fassung. Nutzt eine Kundin die Plattform ohne unterzeichnete Auftragsbestätigung, gelten diese AGB mit der Nutzung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nur Vertragsbestandteil, wenn AgendaPlus ihnen schriftlich zustimmt.

2. Leistungsbeschreibung

AgendaPlus ist eine webbasierte Plattform, die folgende Funktionen zur Verfügung stellt: • Warteliste, Terminanfragen, Online-Buchung und Terminverwaltung • Angebot freier Termine: frühere Termine, wenn ein Termin frei wird, und Ersatztermine, wenn die Kundin Termine verschieben muss • Automatisierter Versand von Terminangeboten, Bestätigungen und Terminerinnerungen per SMS und WhatsApp (über eine plattformweit gemeinsam genutzte WhatsApp-Business-Nummer); Recall-Erinnerungen (Kontrolle fällig oder überfällig) ausschliesslich per SMS (AVV § 4a); einzelne Terminvorschläge, die das Personal von Hand an Personen ohne Einwilligung auslöst, und Mitteilungen des Personals an eine Person zu ihrem eigenen Termin («SMS an Patienten»), beide ausschliesslich per SMS (AVV § 4b) • Benachrichtigungen über besetzte oder verschobene Termine an die Behandelnden der Kundin und, sofern die Kundin sie nutzt, an ihr Labor • Einholen, Dokumentieren und Widerrufen von Einwilligungen für die digitale Kommunikation, einschliesslich der Abmeldung durch Patientinnen und Patienten • Ein Abmelde-Link in der Willkommensnachricht und in jeder Recall-Erinnerung; eine Abmeldung stoppt jede weitere automatische Nachricht der Kundin an diese Mobilnummer (AVV § 4a); ein Widerruf der Einwilligung entfernt zudem Name und Nummer aus dem Datensatz • Patientenseitige Widerrufs- und Informationsseite (öffentliche Consent-Seite mit Praxis-Branding) sowie staff-seitige Einsichts- und Widerrufsfunktion im Dashboard • Benutzer- und Rollenverwaltung für Klinikpersonal • Abrechnungs- und Nutzungsberichte Die genaue Funktionalität entspricht der jeweils aktuellen Version der Plattform. AgendaPlus ist berechtigt, die Funktionalität weiterzuentwickeln; wesentliche Einschränkungen werden der Kundin vorgängig mitgeteilt. Fällt eine wesentliche Funktion weg, welche die Kundin nutzt, kann sie den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wegfalls ausserordentlich kündigen (Rückerstattung nach Ziff. 12).

3. Registrierung, Konten und Sicherheit

Die Nutzung erfordert die Eröffnung eines Kontos. Die Kundin stellt sicher, dass sämtliche Registrierungsangaben wahrheitsgetreu und vollständig sind, und hält sie aktuell. Jedes Konto mit Administratorrechten muss einen zweiten Faktor verwenden (Authenticator-App oder Passkey). Für die übrigen Konten ihres Personals entscheidet die Kundin in ihren Einstellungen, ob ein zweiter Faktor vorgeschrieben ist; AgendaPlus empfiehlt es. Diese Schutzmassnahmen zu nutzen, liegt in der Verantwortung der Kundin. Die Kundin ist für die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten sowie für alle unter ihrem Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich und informiert AgendaPlus unverzüglich über jede unbefugte Nutzung.

4. Pflichten der Kundin

Die Kundin verpflichtet sich, die Plattform ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und insbesondere nicht: • unerwünschte Werbung oder Spam zu versenden • rechtswidrige, beleidigende oder irreführende Inhalte zu versenden • die Integrität der Plattform anzugreifen (Reverse Engineering, Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Genehmigung, automatisierte Massenabfragen, etc.) • Dritten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von AgendaPlus Zugang zur Plattform zu verschaffen; das eigene Personal und der eigene IT-Dienstleister der Kundin, der in ihrem Auftrag handelt (etwa um die Bridge zu installieren oder zu warten), gelten nicht als Dritte • die Bridge zu kopieren, weiterzugeben oder ausserhalb der eigenen Arbeitsplätze der Kundin zu installieren; die Bridge darf nur für die Praxis genutzt werden, die in der Auftragsbestätigung genannt ist Die Kundin ist Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne gegenüber ihren Patientinnen und Patienten. Sie stellt sicher, dass für die digitale Kommunikation mit ihnen eine gültige Einwilligung vorliegt, soweit der AVV keine Ausnahme vorsieht; AgendaPlus stellt hierfür eine nachvollziehbare Einwilligungs- und Protokollierungsfunktion zur Verfügung. AgendaPlus bietet Recall-Erinnerungen nach AVV § 4a an (nur Gesundheitsinformation, nur per SMS, mit Abmeldung in jeder Nachricht) und versendet einzelne Terminvorschläge und Mitteilungen zum eigenen Termin einer Person («SMS an Patienten»), die das Personal von Hand auslöst, nach AVV § 4b. Ob die Kundin diese Funktionen nutzt, entscheidet sie als Verantwortliche; sie informiert ihre Patientinnen und Patienten darüber in ihrer Datenschutzerklärung. Ob ihre Bearbeitung zulässig ist, beurteilt die Kundin als Verantwortliche selbst (AVV § 4); AgendaPlus erbringt keine Rechtsberatung. Die Kundin stellt zudem sicher, dass die Mobilnummern, die sie erfasst oder aus ihrer Praxissoftware übermittelt, den Patientinnen und Patienten gehören und aktuell sind, dass sie in Freitextfelder nur nötige Angaben einträgt und dass Texte, die sie selbst verfasst oder ändert, keine Werbung enthalten und den Regeln des AVV entsprechen. Besteht ein begründeter Verdacht, dass über das Konto der Kundin Nachrichten ohne Rechtsgrundlage oder an Personen gehen, die abgelehnt, widerrufen oder sich abgemeldet haben, darf AgendaPlus den Versand für die Kundin vorübergehend anhalten. AgendaPlus informiert die Kundin darüber und gibt den Versand wieder frei, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.

5. Preise, Abrechnung und Nachrichtennutzung

Neue Kundinnen nutzen AgendaPlus während einer Testphase von 30 Tagen kostenlos; in dieser Zeit wird nichts in Rechnung gestellt. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande, und der AVV gilt ab dem ersten Tag der Testphase. Bis zum Ende der Testphase kann die Kundin mit einer E-Mail an ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten; dann wird nichts verrechnet und es entsteht keine Zahlungspflicht. Tritt sie nicht zurück, beginnt das kostenpflichtige Abonnement am Tag nach dem Ende der Testphase. Während der Testphase gehen Nachrichten an Patientinnen und Patienten nur per SMS, per WhatsApp nur an Personen, die ihre Einwilligung persönlich in der Praxis erteilt haben; Erinnerungen aus den Recall-Listen der Praxissoftware (AVV § 4a) werden in der Testphase nicht versendet. Die aktuellen Preise sind unter /pricing auf der Website ausgewiesen. Abonnementgebühren werden in Schweizer Franken (CHF) monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Für die einmalige Einrichtung (Installation der Bridge, Anbindung der Praxissoftware, Datenimport und Schulung) wird eine Einrichtungspauschale in Rechnung gestellt. Sie bemisst sich nach der Grösse der Praxis und den gewählten Funktionen, wird der Kundin vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung schriftlich als Fixpreis offeriert und wird erst mit Beginn des kostenpflichtigen Abonnements fällig. Während der Testphase fällt keine Einrichtungspauschale an; tritt die Kundin in der Testphase zurück, entfällt sie. Ist sie fällig geworden, wird sie nicht erstattet, auch nicht bei einer späteren Kündigung, weil die Einrichtung dann erbracht ist. Zeigt sich bei der Einrichtung, dass die Praxissoftware nicht angebunden werden kann, kann die Kundin bis zum Ende der Testphase wie oben ohne Kostenfolge zurücktreten. Nachrichtennutzung (SMS und WhatsApp) wird zusätzlich nach effektivem Verbrauch abgerechnet. Die Kundin kann den aktuellen Verbrauch im Dashboard einsehen. Überschreitungen inkludierter Pakete werden automatisch zum hinterlegten Tarif nachverrechnet. Bereits versendete Nachrichten sind nicht erstattungsfähig, da die entsprechenden Entgelte im Zeitpunkt des Versands bei Drittanbietern anfallen. Nicht verbrauchte Nachrichten aus bezahlten Paketen erstattet AgendaPlus bei jeder Beendigung des Vertrags zum bezahlten Preis pro Nachricht. AgendaPlus kann Preise und Pakete mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail anpassen. Die Kundin hat in diesem Fall ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung (Rückerstattung nach Ziff. 12).

6. Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist AgendaPlus berechtigt, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen den Zugang zur Plattform zu sperren oder das Abonnement ausserordentlich zu kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Beträge bleibt davon unberührt. Zahlungserinnerungen erfolgen per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Doppelte Belastungen, unrichtige Beträge und Rechnungen, die auf einem technischen Fehler beruhen, werden nach Meldung korrigiert oder erstattet.

7. Verfügbarkeit und Support

AgendaPlus strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an, gewährt jedoch keine vertragliche Mindestverfügbarkeit (SLA). Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten durchgeführt. Support wird per E-Mail an während üblicher Geschäftszeiten in der Schweiz angeboten.

8. Geistiges Eigentum und lokale Bridge-Software

Sämtliche Rechte an der AgendaPlus-Plattform (Software, Quellcode, Design, Dokumentation, Markenzeichen) verbleiben bei AgendaPlus. Die Kundin erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht. Über die Daten der Kundin (insbesondere Patientendaten, Termindaten und Konfigurationseinstellungen) verfügt allein die Kundin. AgendaPlus verwendet diese Daten nur zur Leistungserbringung gemäss AVV; ausgenommen sind anonymisierte, zusammengefasste Statistiken nach AVV § 11. AgendaPlus Bridge: Optional stellt AgendaPlus eine lokal zu installierende Windows-Anwendung („Bridge") zur Verfügung, die auf Auslösung durch das Klinikpersonal Termin- und Patientenangaben aus der Bildschirmdarstellung des Praxisverwaltungssystems (PMS) ausliest und an die Plattform übermittelt. Nutzt die Kundin Recall-Erinnerungen (AVV § 4a), liest die Bridge zudem die Recall-Listen, welche die Kundin aus dem PMS exportiert. Unterstützt die Bridge das PMS der Kundin, trägt sie einen über die Plattform gebuchten Termin dort ein oder verschiebt den bestehenden Termin der Patientin oder des Patienten dorthin, jeweils nur auf Auslösung durch das Klinikpersonal im Dashboard (AVV § 3). Darüber hinaus verändert die Bridge keine Daten im PMS; auf die PMS-Datenbank greift sie nicht zu. Für die Bridge gilt dasselbe befristete Nutzungsrecht wie für die Plattform. Die Installation erfolgt auf Systemen der Kundin und in deren Verantwortungsbereich. Die Kundin stellt sicher, dass die Installation mit ihren internen IT- und Sicherheitsvorgaben sowie mit den Lizenzbedingungen ihres PMS-Anbieters vereinbar ist. Aktualisierungen der Bridge stellt AgendaPlus bereit; die Kundin installiert sie. Für Beeinträchtigungen, die aus der lokalen Systemumgebung der Kundin, aus Änderungen am PMS durch dessen Anbieter oder aus einer nicht aktuellen Bridge-Version resultieren, haftet AgendaPlus nach Massgabe von Ziff. 11 nicht.

9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Bearbeitung der Patientendaten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV, /dpa); er ist integraler Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung (/datenschutz) informiert über die Bearbeitung durch AgendaPlus; sie ist nicht Vertragsbestandteil. Bei Widersprüchen zwischen AGB und AVV hat der AVV in Datenschutzfragen Vorrang.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, Informationen der anderen Partei, die ihr im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden und die ihrer Natur nach als vertraulich zu behandeln sind, auch nach Vertragsende geheim zu halten. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, der Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

11. Gewährleistung und Haftung

AgendaPlus erbringt die Leistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt. Eine Gewähr für bestimmte Ergebnisse oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird — soweit gesetzlich zulässig — nicht übernommen. Die Haftung von AgendaPlus ist — soweit gesetzlich zulässig — auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet AgendaPlus — soweit gesetzlich zulässig — nur für den Aufwand, die Daten aus den Sicherungen wiederherzustellen. Die Gesamthaftung von AgendaPlus ist — soweit gesetzlich zulässig — auf die in den letzten 12 Monaten tatsächlich bezahlten Abonnementgebühren begrenzt. Die Kundin ist als Verantwortliche für die Daten verantwortlich, die sie AgendaPlus übermittelt, für ihre Weisungen und für die Texte, die sie selbst verfasst. Machen Dritte oder Behörden gegenüber AgendaPlus Ansprüche geltend, weil die Kundin diese Pflichten verletzt hat, stellt die Kundin AgendaPlus von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit sie die Verletzung zu vertreten hat. AgendaPlus informiert die Kundin unverzüglich über einen solchen Anspruch und stimmt die Verteidigung mit ihr ab. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleiben vorbehalten.

12. Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung

Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Jahresabonnements können frühestens per Ende der gebuchten Laufzeit gekündigt werden. Kündigungen erfolgen in Textform; eine E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse bzw. an genügt. Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bereits bezahlte Gebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums vollständig bestehen. Endet der Vertrag vorzeitig aus einem Grund, den AgendaPlus zu vertreten hat, stellt AgendaPlus den Dienst ein oder kündigt die Kundin wegen einer Preis-, Funktions- oder Vertragsänderung (Ziff. 2, 5 und 13, AVV § 7 und § 12), erstattet AgendaPlus die im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig. Nicht verbrauchte Nachrichten aus Paketen werden nach Ziff. 5 erstattet; die Einrichtungspauschale und bereits versendete Nachrichten nicht. Führendes System für die Patientendokumentation bleibt das Praxisverwaltungssystem (PMS) der Kundin. Sämtliche Patienten- und Termindaten stammen aus diesem System; AgendaPlus hält keine Patientendokumentation, über die die Kundin nicht bereits selbst verfügt. Verlangt die Kundin es bis zum Vertragsende, stellt AgendaPlus ihr die zu diesem Zeitpunkt noch gespeicherten Daten kostenlos in einem gängigen, lesbaren Format (Tabellen und JSON) im Dashboard zum Herunterladen bereit, nur für Administratorinnen und Administratoren der Kundin. Was nach Vertragsende bereits gelöscht ist, kann nicht mehr herausgegeben werden; Einwilligungsnachweise gibt AgendaPlus der Kundin auf Anfrage für eine bestimmte Person heraus, solange sie aufbewahrt werden (AVV § 11). Nach Beendigung werden die Daten der Kundin gemäss AVV § 11 unwiderruflich gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

13. Änderungen der AGB

AgendaPlus kann diese AGB mit angemessener Vorankündigung anpassen. Änderungen werden der Kundin per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse angekündigt. Die Änderungen treten nach Ablauf von mindestens 30 Tagen in Kraft. Widerspricht die Kundin nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Widerspricht sie, gilt die bisherige Fassung weiter; jede Partei kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt kündigen, auf den die Änderung in Kraft getreten wäre (Rückerstattung nach Ziff. 12).

14. Höhere Gewalt

AgendaPlus haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf höherer Gewalt oder anderen nicht zu vertretenden Ereignissen beruhen (insbesondere Störungen öffentlicher Telekommunikationsnetze, Ausfälle sorgfältig ausgewählter Drittanbieter, die AgendaPlus nicht zu vertreten hat, staatliche Massnahmen, Pandemien, Naturkatastrophen).

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von AgendaPlus (Hombrechtikon, Kanton Zürich), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände. Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB; die englische Fassung dient der Information.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Übertragung des Vertrags

AgendaPlus darf diesen Vertrag samt AVV mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, die der Inhaber von AgendaPlus gründet oder beherrscht, etwa bei der Überführung des Einzelunternehmens in eine GmbH. AgendaPlus teilt der Kundin die Übertragung vorgängig per E-Mail mit; der Inhalt des Vertrags ändert sich dadurch nicht.

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